Nachhaltigkeit:
Das Richtige tun.

Als Investmentfondsmanager haben wir die Pflicht, im besten langfristigen Interesse unserer Anleger zu handeln. In dieser treuhänderischen Rolle sind ESG-Themen ein Faktor für die Wertentwicklung von Anlageportfolios.

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Nachhaltigkeit bei Klarphos

Wir glauben, dass wir unseren institutionellen Anlegern am besten dienen können, indem wir die Nachhaltigkeitsanalyse in unseren Anlageprozess integrieren.

Aus diesem Grund werden alle Investitionsentscheidungen, die wir für unsere alternativen Investmentfonds treffen, vor ihrer Durchführung auf relevante und wesentliche Risiken geprüft.

Die Bewertung schließt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und deren potenzielle Auswirkungen auf den Wert einer Investition für jeden von uns verwalteten alternativen Investmentfonds ein.

Die derzeit verwalteten Fonds basieren auf einer Dachfondsstrategie. Wir berücksichtigen Nachhaltigkeit bei der Auswahl und Bewertung unserer Zielfondsmanager.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie zum Nachhaltigkeitsrisiko.

Mit der Zunahme von ESG-Investitionen werden wir uns auch weiterhin in der Verantwortung sehen und uns zu bewährten Praktiken und Initiativen verpflichten, um verantwortungsvolle Investitionen zu ermöglichen.

Offenlegungen

EU SFDR-Offenlegung

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Klarphos hat die Anforderungen an die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sorgfältig geprüft und bewertet weiterhin die für diese Regelung geltenden Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen.

In Anbetracht des Umfangs unserer Aktivitäten und der Art der Finanzstrategien, die wir anbieten, zieht Klarphos jedoch derzeit keine wesentlichen negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 in Betracht.

Klarphos beobachtet die regulatorischen und branchenspezifischen Entwicklungen in Bezug auf die Regelung der wesentlichen negativen Auswirkungen und wird diese Entscheidung von Zeit zu Zeit formell neu bewerten.