Nachhaltigkeit
Das Richtige tun.

Als Investmentfondsmanager haben wir die Pflicht, im besten langfristigen Interesse unserer Anleger zu handeln. In dieser treuhänderischen Rolle sind ESG-Themen ein Faktor für die Wertentwicklung von Anlageportfolios.

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Nachhaltigkeit bei Klarphos

Wir glauben, dass wir unseren institutionellen Anlegern am besten dienen können, indem wir die Nachhaltigkeitsanalyse in unseren Anlageprozess integrieren.

Aus diesem Grund werden alle Anlageentscheidungen, die wir für unsere alternativen Investmentfonds treffen, vor ihrer Umsetzung auf relevante und wesentliche Risiken hin geprüft.

Diese Bewertung umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und deren potenzielle Auswirkungen auf den Wert einer Investition für jeden von uns verwalteten alternativen Investmentfonds.

Die derzeit verwalteten Fonds basieren auf einer Dachfondsstrategie. Wir berücksichtigen die Nachhaltigkeit bei der Auswahl und Bewertung unserer Zielfondsmanager.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie zu Nachhaltigkeitsrisiken.

Da ESG-Investitionen zunehmen, werden wir uns weiterhin zur Rechenschaft ziehen und uns zu Best Practices und Initiativen verpflichten, um verantwortungsbewusstes Investieren zu ermöglichen.

UN-unterstützte Principles for Responsible Investment (PRI)

Im März 2023 sind wir Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment geworden.

Mit der Unterzeichnung der PRI zeigen wir unser Engagement für verantwortungsvolles Investieren. Wir gehören zu den über 5.000 Unterzeichnern, die sich für die Förderung der ökologischen und sozialen Verantwortung beim Aufbau eines ethischen und nachhaltigen Finanzsystems einsetzen.

Offenlegungen

EU SFDR-Offenlegung

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Klarphos hat die Anforderungen an die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sorgfältig geprüft und bewertet weiterhin die für diese Regelung geltenden Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen.

In Anbetracht des Umfangs unserer Aktivitäten und der Art der Finanzstrategien, die wir anbieten, zieht Klarphos jedoch derzeit keine wesentlichen negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 in Betracht.

Klarphos beobachtet die regulatorischen und branchenspezifischen Entwicklungen in Bezug auf die Regelung der wesentlichen negativen Auswirkungen und wird diese Entscheidung von Zeit zu Zeit formell neu bewerten.